- einschleusen
- einschmuggeln
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ein|schleu|sen ['ai̮nʃlɔy̮zn̩], schleuste ein, eingeschleust <tr.; hat:a) unbemerkt (durch eine Kontrolle hindurch) an einen bestimmten Ort bringen, schaffen:Agenten, Falschgeld einschleusen.Syn.: ↑ einschmuggeln.b) (Med.) in eine Zelle einspritzen, injizieren:fremdes Erbgut in eine Zelle einschleusen.* * *
ein||schleu|sen 〈V. tr.; hat〉1. durch Schleusen hereinbringen (Schiff)2. unbemerkt durch eine Kontrolle hindurch- u. hereinbringen● Agitatoren \einschleusen; Schmuggelware \einschleusen* * *
ein|schleu|sen <sw. V.; hat:einen Agenten, sich [in ein Land, in eine Organisation] e.;b) unbemerkt durch eine Kontrolle durch- u. in etw. hineinbringen, einführen:Falschgeld in den Verkehr e.;c) (Med.) mithilfe gentechnischer Methoden hineingeben:Proteine in Mäusezellen e.* * *
ein|schleu|sen <sw. V.; hat: a) unbemerkt durch eine Kontrolle durch- u. hineinbringen: Agenten [in ein Land] e.; Falschgeld, falsche Postwertzeichen in den Verkehr e.; selbst seine inzwischen verstorbene Privatsekretärin war von der Stasi eingeschleust worden (Woche 7. 3. 97, 45); b) <e. + sich> unbemerkt durch eine Kontrolle hindurch an einen Ort gelangen: der Agent hat sich in das Land eingeschleust; Sie haben bestätigt, dass sie ... sich als Schiffstouristen nach Israel e. wollten (Tages Anzeiger 14. 10. 85, 1).
Universal-Lexikon. 2012.